Allgemeine Geschäftsbedingungen der embemed Bleckmann Medicalprodukte GmbH, Theodorstr. 41 Haus P, 22761 Hamburg
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der „embemed Bleckmann Medicalprodukte GmbH“, im Folgenden „embemed GmbH“, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden und auch im Falle mündlicher und telefonischer Aufträge. Eine Neufassung beziehungsweise Änderung dieser Bedingungen bleibt vorbehalten. Neufassungen beziehungsweise Änderungen gelten mit deren Mitteilung an den Kunden als vereinbart. Gegenbestätigungen des Käufers beziehungsweise Leistungsempfängers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der „embemed GmbH“ verbindlich. Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform bedürfen der Schriftform.
2. Angebote der „embemed GmbH“ sind freibleibend, wenn die Annahme des Angebots nicht innerhalb von 2 Wochen seit Angebotsdatum erfolgt. Der Zwischenverkauf der Waren ist vorbehalten. Annahmeerklärungen bedürfen der Bestätigung der „embemed GmbH“. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich im Inland zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet. Die angegebenen Preise gelten ab Lieferwerk beziehungsweise Lager.
3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden ab diesem Tag, spätestens ab 30 Tagen nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung, die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Mehrwertsteuer fällig.
4. Bei Bestellungen unter € 200,00 Nettowarenwert (Inland) und unter € 500,00 Nettowarenwert (Ausland) erhebt die „embemed GmbH“ eine zusätzliche Kostenpauschale von € 10,00. Zu allen Beträgen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Fracht, Porto, Verpackung und Versicherung gehen zu Lasten des Bestellers. Der Versand erfolgt stets, auch bei vereinbarter porto- beziehungsweise frachtfreier Lieferung, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lager auf den Besteller über. Transportschäden sind unverzüglich schriftlich zu melden. Über den Schaden muss ein Protokoll nach den Vorschriften des Frachtführers aufgenommen werden.
5. Zugesagte Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Betriebsstörungen, Rohstoffmangel oder Hemmnisse höherer Gewalt, unabhängig, ob diese bei der „embemed GmbH“ oder einem Dritten vorliegen, entbinden die „embemed GmbH“ von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Die „embemed GmbH“ ist in diesen Fällen und bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung berechtigt, von dem Vertrag zurück zu treten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins in anderen Fällen hat der Besteller schriftlich zunächst eine angemessene Nachfrist von 6 Wochen zu setzen. Ein Mangel muss vom Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber der „embemed GmbH“ gerügt werden. Unter die Regelung fallen ausdrücklich auch Mengenbeanstandungen. Die Haftung der „embemed GmbH“ beschränkt sich auf die Rücknahme mangelhafter Ware. Der Kaufpreis wird bei Rücknahme erstattet. Andere Ansprüche werden, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt mit den Ausnahmen des Verbrauchsgüterkaufs nach §§ 474, 475 BGB.
6. Wird die Lieferung der termingerecht bereitgestellten Waren auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so erfolgt die Rechnungsstellung zum Zeitpunkt des vereinbarten Liefertermins, sofern keine frühere Rechnungsstellung vereinbart ist. Von diesem Tag an geht die Gefahr auf den Besteller über. Nach Mitteilung der Lieferbereitschaft werden die Lagerkosten separat berechnet. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, hat die „embemed GmbH“ Anspruch auf mindestens 20 % des Auftragswerts. Der Nachweis der „embemed GmbH“ eines höheren Schadens bleibt unbenommen.
7. Teilsendungen sind in jedem Fall zulässig und als eigene Lieferung zu bezahlen.
8. Jede Warenrückgabe bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der „embemed GmbH“. Rücknahme und Umtausch der Ware erfolgt nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Der eventuelle Übernahmewert richtet sich nach dem Befund und Zustand der Ware und wird aufgrund der Überprüfung der „embemed GmbH“ festgesetzt. Für von der „embemed GmbH“ nicht verschuldete Rückgabe werden die Kosten für die Rückholung und auch die Kosten für die erneute Zusendung in Rechnung gestellt. Für zurückgesandte Ware, die überaltert ist oder keine vereinbarte Rücksendung ist, kann kein Ersatz geltend gemacht werden. Ebenso vom Umtausch ausgeschlossen sind speziell bestellte, angefertigte, beschriftete, preislich gekennzeichnete oder beschädigte Warenrücksendungen, die zum Weiterverkauf nicht mehr geeignet sind.
9. Die Zahlung hat stets in vereinbarter Form und für die „embemed GmbH“ verlustfrei zu erfolgen. Wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers während der Vertragsdauer verschlechtern, nach Vertragsschluss eine ungünstige Auskunft über den Besteller eingeht oder in seinen Verhältnissen eine erhebliche Verschlechterung eintritt und insbesondere, wenn die Bezahlung fälliger Rechnungen nicht vereinbarungsgemäß erfolgt, ist die „embemed GmbH“ berechtigt, für bereits gelieferte Ware sofortige Zahlung, für künftige Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder nach ihrer Wahl fristlos vom Vertrag zurückzutreten.
10. Bis zur restlosen Bezahlung der Ware bleibt diese Eigentum der „embemed GmbH“ und kann nicht verpfändet werden. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an die „embemed GmbH“ ab. Der Besteller ist zur Einziehung ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Auf Verlangen der „embemed GmbH“ ist der Besteller verpflichtet, die abgetretenen Forderungen, deren Schuldner und die Höhe der Rechnungswerte der weiter veräußerten Vorbehaltsware mitzuteilen und alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Die „embemed GmbH“ wird gegebenenfalls die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so erlischt sein Recht auf den Besitz der gelieferten Waren und die Rechte auf Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verbindung. Der Besteller räumt in diesem Fall der „embemed GmbH“ freien Zugang zum Aufbewahrungsraum der Waren ein. Im Rahmen des Zugangsrechts kann die „embemed GmbH“ die Waren bei dem Besteller abholen und anderweitig verwerten. Die Kosten hierfür und die entstandenen Verluste hat der Besteller zu tragen. Der Besteller ist nicht befugt, mit eigenen Forderungen gegenüber Forderungen der „embemed GmbH“ aufzurechnen mit der Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
11. Der Besteller ist mit der EDV-Verwertung seiner Daten einverstanden, soweit dies für die Abwicklung des Auftrags notwendig ist und dem Bundesdatenschutzgesetz entspricht.
12. Für alle Geschäfte mit der „embemed GmbH“ mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand der Sitz der „embemed GmbH“. Für das Vertragsverhältnis mit der „embemed GmbH“ gilt ausschließlich deutsches Recht.
13. Sollten eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Für unwirksame Bestimmungen gilt eine zulässige, in ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst entsprechende Regelung.
Stand 01.01.2010. Änderungen bleiben vorbehalten.

