Allgemeine Geschäftsbedingungen

der embemed Bleckmann Medicalprodukte GmbH, Marlowring 4, 22525 Hamburg

 

1. Alle Rechtsgeschäfte und Handlungen der embemed Bleckmann 
Medicalprodukte GmbH (embemed) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Änderungen dieser AGB bleiben vorbehalten und gelten mit deren Mitteilung an den Geschäftspartner als vereinbart. Gegenbestätigungen oder anderen Erklärungen eines Geschäftspartners unter Hinweis auf dessen Vertragsbedingungen wird hiermit widersprochen. Nebenabreden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von embemed gültig. Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform bedürfen der Schriftform.

2. Angebote der embemed gelten 2 Wochen ab Angebotsdatum. Alle Preise und Beträge sind Nettobeträge ab Lager (EXW – ex works INCOTERMS 2000) und verstehen sich –außer bei Geschäften mit Verbrauchern– zuzüglich Umsatzsteuer.

3. Rechnungen der embemed sind sofort nach Erhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden ab diesem Tag ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Verzugszinsen fällig. Grundsätzlich hat der Kunde vor Lieferung zu zahlen (Vorkasse). Die Einräumung von günstigeren Zahlungsfristen und -bedingungen erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs durch embemed. Für Zahlungen ist Eingang auf ein in unseren aktuellen Lieferpapieren angegebenes Bankkonto maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4. embemed berechnet je Bestellung von Nettowarenwert unter € 200,00 (Inland) bzw. € 500,00 (Ausland) Versandkosten. Mit der Bereitstellung zur Versendung am Lager zum vereinbarten Liefertermin hat embemed ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und jegliche Gefahr geht auf den Kunden über. Dasselbe gilt bei Verzögerung auf Veranlassung des Kunden. Teilsendungen sind in jedem Fall zulässig und als eigene Lieferung zu bezahlen.

5. Liefervereinbarungen einschließlich -termine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Auch Betriebsstörungen jeglicher Art bei embemed oder einem Dritten und höhere Gewalt entbinden embemed von der Einhaltung vereinbarter Liefertermine. embemed wird dies unverzüglich mitteilen und ist berechtigt, durch einfache Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Bei sonstiger Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins ist zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.

6. embemed leistet Gewähr für die Konformität der Ware mit den veröffentlichten Spezifikationen für die Dauer des Lager- oder Gebrauchszeitraumes, jeweils wie vom Hersteller angegeben, unter Ausschluss vorausgesetzter, zugesicherter oder sonstiger Eigenschaften und Tauglichkeiten. Ein Mangel muss vom Kunden unverzüglich, spätestens eine Woche nach Erhalt der Ware, schriftlich gegenüber embemed gerügt werden. Dies gilt auch für Mengenbeanstandungen und Transportschäden, für die der Kunde zudem ein Protokoll nach den Anforderungen des Transporteurs aufstellen muss. Die Haftung von embemed beschränkt sich auf: (a) die Rücknahme mangelhafter Ware; (b) soweit möglich die Lieferung mangelfreier Ware oder die Erstattung des Kaufpreises; und (c) die Abtretung, soweit möglich, von Ansprüchen der embemed gegenüber ihrem Lieferanten. Es sind ausgeschlossen: (a) weitere Ansprüche des Kunden gegen embemed (z.B. Schadenersatz), sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, bzw. bei Körperschäden sonstige Fahrlässigkeit; und (b) der Ersatz von entgangenem Gewinn, Verzugs- und sonstigen Vermögens- und immateriellen Schäden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Für gewerbliche Abnehmer: Der Kunde verpflichtet sich, embemed von Schadenersatzansprüchen seiner Abnehmer freizustellen und gegen sie zu verteidigen. Die Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Gewährleistung (Gewährleistungsfrist) beträgt vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre.

7. Die Rücknahme von Ware kann durch MedizinprodukteG, Medical Device Regulation, Qualitätsmanagementsystem o. Ä. zwingend ausgeschlossen sein. Ansonsten erfolgt sie nach vorheriger Zustimmung von embemed innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, mit dem vom Kunden ausgefüllten Formular „Rücknahme von Medizinprodukten“. Der eventuelle Rücknahmepreis richtet sich nach dem Befund und Zustand der Ware und wird nach Überprüfung von embemed nach billigem Ermessen festgesetzt. Liegt kein Gewährleistungsfall vor, so trägt der Kunde sämtliche Transportkosten, auch für die erneute Lieferung.

8. Bis zur völligen Bezahlung der Ware bleibt diese Eigentum von embemed und kann nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Der Kunde hat diese Vorbehaltsware gesondert zu kennzeichnen und zu lagern. Forderungen aus Weiterveräusserung tritt der Kunde mit deren Entstehung vorrangig in Höhe des Rechnungswerts dieser Ware an embemed ab. Der Kunde ist zur Einziehung ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Auf Verlangen hat der Kunde jederzeit und unverzüglich die abgetretenen Forderungen samt Schuldnern und die Höhe der Rechnungswerte aus Weiterveräußerung mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben und dazugehörige Unterlagen zu übermitteln und denSchuldnern die Abtretung mitzuteilen. embemed wird gegebenenfalls die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. embemed ist berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und hat zur Abholung freien Zugang. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung befugt, es sei denn mit zugestandenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber embemed.

9. Der Kunde ist mit der elektronischen Verwertung seiner Daten (soweit zutreffend auch Gesundheitsdaten) einverstanden, soweit dies für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendig ist. Er kann datenschutzbezogenene Rechte gegenüber embemed schriftlich geltend machen.

10. Für Vertragsverhältnisse mit embemed gilt ausschließlich deutsches Binnenrecht. Für alle Geschäfte von embemed mit Kaufleuten und Gleichgestellten ist Hamburg der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand.

11. Sofern embemed Ware oder Dienstleistungen bestellt, gilt folgendes:
Der Verkäufer

> muss embemed die gültigen Produktspezifikationen übermitteln, ihr jede Spezifikationsänderung, Produkteinstellung sowie Preiserhöhung schriftlich vor Umsetzung mitteilen, und die Gelegenheit zum Bezug zu den bisherigen Spezifikationen und/oder Preisen geben.

> sichert für die Ware zu: (a) sie entspricht den Produktspezifikationen und ist frei von Fehlern und Mängeln; (b) sie ist in der EU/EWR hergestellt oder durch einen lizenzierten Importeur eingeführt worden und darf von embemed und ihren Abnehmern frei verkauft werden; und (c) sie trägt das CE-Zeichen und alle sonst erforderlichen Registrierungen, Erlaubnisse, usw.

> sichert zu, selbst im Besitz der für die Herstellung/Handel/Import erforderlichen Erlaubnisse, Zertifizierungen zu sein, wird diese für die Dauer der Geschäftsbeziehung aufrechterhalten, und dies embemed auf Verlangen nachweisen.

> wird embemed – sofern Abnehmer oder Dritte sie in Anspruch nehmen – bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen, eventuelle Ansprüche abwehren und sie davon freistellen, und dies auch bis fünf Jahre nach Ende der Vertragsbeziehung. Der Verkäufer stimmt der Abtretung von Gewährleistungs- und anderen Rechten ­­aus diesem Vertrag seitens embemed an ihre Abnehmer zu.

Stand 15. April 2019

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